Beitrag vom 10. Mai 2019
Eigentlich sollte dieser Entwurf eine Verbesserung für die derzeitige Situation für Trans*sexuellen werden. Leider reiht sich diese Arbeit in das stetige Versagen vom Justiz- und Innenministerium ein, die Bedürfnisse und Situationen der Betroffenen wahrzunehmen und eine diskriminierungsfreie und anerkennende Rechtslage zu schaffen. Beide Ministerien hatten bereits bei der Schaffung einer Dritten Option Möglichkeiten ausgelassen und inhaltlich gepatzt. Nun passiert genau dies wieder.
Ein Gutes kann man dem Entwurf abringen: Aus den zwei notwendigen psychologischen Gutachten wurde jetzt nur noch eine Beratung. Das Problem: Die „qualifizierten beratenden Personen“ bleiben und damit die oft erniedrigenden Verfahren aber dieselben. Ein Trostpflaster im stümperhaft zusammengeschusterten Werk der Arroganz.
Obwohl beide Verfahren für Trans*- und Inter*sexuelle jetzt ins Bürgerliche Gesetzbuch überführt werden sollen, bleibt die vollkommen überflüssige Trennung weiterhin erhalten. Schlimmer noch, so sollen jetzt bei Trans*sexuellen auch die Ehepartner*innen (im Text „den Ehegatten“) vom Gericht angehört werden. Die unklaren Formulierungen werden zudem zu weiteren Fallstricken und Abweisungen führen. So sind die Antragssteller*innen, Personen deren „Geschlechtsidentität von ihrem eindeutig weiblichen oder männlichen Körperbild abweichen“. Alle Trans*personen die bereits körperliche Veränderungen durchlaufen konnten könnten somit ausgeschlossen werden, denn es gibt keine Definition eines „eindeutig weiblichen oder männlichen Körperbild“.
Grundsätzlich zeichnen Wortlaut und Formulierungen ein klares Bild von der Überheblichkeit der Ministerien. Der gesamte Entwurf ist nicht nur feindselig sondern zeugt vom großen Unwissen bis hin zur Fixierung der Deutungs- und Machthoheit des Staates gegenüber seinen Bürgern. Denn „die Geschlechtszugehörigkeit einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört.“ - §7a des BGB laut Referentenentwurf.
Wir fordern deshalb, dass endlich eine diskriminierungsfreie und anerkennende Rechtslage geschaffen wird. Frei von gerichtlicher Bevormundung und erniedrigenden „Beratungen“.
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