Beitrag vom 28. April 2023
Die ersten Meldungen zum neuen Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) wurden veröffentlicht.
Es ist gut zu sehen, dass endlich der langwierige und kostenintensive Prozess zur Änderung von Namen und Geschlechtseintrag wegfällt. Es zeigt aber auch: Es gibt noch einiges zu tun.
Unser Direktkandidat für den Landtag Marco Winkler hat sich dem angenommen:
"Auch wenn wir zum Glück keine Entwicklungen wie in Florida haben finden sich in diesem Entwurf die geistigen Strukturen wieder die die Basis für Transfeindlichkeit bieten und die wahren Probleme verschieben.
Nur um ein paar Beispiele zu nennen:
- Der Verteidigungsfall -
Auch jetzt schon können nach dem Grundgesetz Frauen eingezogen werden wenn medizinische Hilfeleistungen notwendig sind und Männer können den Dienst an der Waffe verweigern.
Auch in einem Verteidigungsfall.
Für Männer wäre es also der einfachere Weg einfach die Kriegsdienstverweigerung zu erklären anstatt das SBGG mit all seinen Folgen zu bemühen.
Warum also die Einschränkung, dass dann keine Änderung mehr erfolgen darf?
Die Gegner des SBGG, glauben es wäre ein “einfacher Weg” der Einberufung zu entkommen. Dabei unterschätzen sie noch immer die Auswirkung und Nachwirkungen einer solchen Änderung und machen sich keinerlei Gedanken über die Lebensrealitäten die dahinter stehen.
- Schutzräume -
Auch jetzt schon dringen Männer in Schutzräume ein. Übergriffige und gewaltvolle Personen ist der eigene Geschlechtseintrag dabei vollkommen egal. Hinzu kommt, dass diese Schutzräume ein Hausrecht besitzen und dieses auch jetzt bereits ausüben falls die Notwendigkeit besteht.
Was wir viel eher sehen und was in diesem Kontext gar nicht angesprochen wird: Die gnadenlose Unterfinanzierung von Frauenhäusern und queeren Zentren. Es zeigt: Echter Schutz ist diesen Menschen tatsächlich egal.
- Weitere Folgen -
Keine Auswirkung soll das SBGG auf "Regelungen über Schwangerschaft, Gebär- oder Zeugungsfähigkeit" haben. Das ist insofern schwierig und einfach zu kurz gegriffen, da z. B. das "Mutterschutzgesetz" explizit von Frauen spricht. Schwangere Männer werden somit vom Gesetz nicht erfasst. Gleiches bei der Geburtsurkunde: Trans Männer werden weiterhin als Mutter eingetragen.
Allein diese drei Beispiele zeigen - und davon gibt es noch viel mehr im SBGG -, dass es im Anschluss zum SBGG noch einiges zu tun gibt. Dutzende Gesetze müssen angepasst werden um Menschen tatsächlich ihre Rechte zu gewähren.
Und noch mehr Arbeit ist zu tun um internalisierte Transfeindlichkeit aus den Köpfen zu bekommen sodass bei Gleichstellung nicht der erste Gedanke ist: "Aber was ist im Kriegsfall??""
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